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wir
sind ein bundesweit tätiges Unternehmen und möchten Ihnen auf diesem Wege
unsere Dienstleitungen übermitteln.
Immer
wieder kommt es zu Problemstellungen in der Pflege, Pflegeorganisation,
Pflegefehler (Decubitus,
Kontrakturen, Dehydrationen, Mangelernährung, falscher Behandlung von
chronischen Wunden) in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Diensten
durch Missmanagement und Nichteinhalten
von gesetzlich vorgegebenen Standards. Oftmals muss die Berufstauglichkeit der
Mitarbeiter in der Pflege beurteilt werden.
Bei
all den damit verbundenen Schwierigkeiten können
wir Ihnen weiterhelfen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in
der Pflegebegutachtung und der dadurch entwickelten hohen Fachkompetenz.
Über
eine Zusammenarbeit würden wir uns sehr freuen und geben Ihnen nachfolgend
einen Überblick über die von uns vorgehaltenen Dienstleistungen:
Tätigkeitsbereiche für
Pflegegutachten
Der Bereich, den Pflegegutachten
abdecken, ist in unserer heutigen Gesellschaftsstruktur mit ihren mannigfaltigen
Bedürfnissen und formalen Gegebenheiten sehr umfangreich. Als
Orientierungshilfe im Einsatz und Bedarf von Pflegegutachten ist folgende Liste
gedacht:
-
Feststellung
der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI
-
berufskundliche
und sozialpflegerische Zusatzgutachten zur Beurteilung der verminderten
Erwerbsfähigkeit bei Berufsunfähigkeit für das Pflegepersonal und
leitende Pflegefachkräfte in Krankenhäusern, vollstationären
Einrichtungen der Altenhilfe und ambulanten Pflegediensten
-
Erstellung
eines Gutachtens zur Feststellung der Berufsunfähigkeit SGB VII
-
Bewertung
der Erforderlichkeit von Hilfsmitteln in der Pflege
-
Feststellung
zur Pflegebedürftigkeit (z.B. Sozialämter, Unfallversicherungen,
-
Beurteilung
der konkreten Pflegebedürftigkeit nach pflegerischen
Behandlungsfehlern
-
Beurteilung
der konkreten Pflegebedürftigkeit nach Unfällen zur Bewertung
-
haftungsrechtlicher
Ansprüche
-
Beurteilung
der Versorgung von chronischen Wunden
-
Beweissicherung und Bewertung von pflegerischen Behandlungsfehlern
-
Beratung
von Betroffenen, Angehörigen, Betreuern, Rechtsanwälten, Heimbetreibern
-
Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht, wie Begehung von Einrichtungen und
Bewertung von Pflegemängeln und Mängeln nach Heimgesetz
Sachverständigengutachten
im Rechtstreit
-
Bei
Ablehnung eines Versorgungsvertrages (die Zulassung einer Pflegeeinrichtung
oder eines Pflegedienstes zur Versorgung) durch die Landesverbände der
Pflegekassen.
-
Feststellung,
ob es sich um eine Behinderteneinrichtung gemäß § 71 Abs.4 SGB XI
handelt.
Standortbestimmungen
Haushaltsbewertung
Ermittlung
und Berechnung des Entgelts für die Haushaltsarbeit bei Ausfall der
haushaltsführenden Person.
-
Im
Tötungsfall ohne Einstellung einer Ersatzkraft
-
Verletzungsfall
ohne Einstellung einer Ersatzkraft
-
Einstellung
einer Ersatzkraft
Qualitätsüberprüfungen
-
Prüfung der Qualität
zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und zu bestehenden
-
Prüfung
bestehender Pflegestufen
-
Prüfung der Versorgungs-
und Pflegequalität in stationärer und ambulanter Versorgung
-
Überprüfung
der Schmerzerfassung und Therapie
Pflegeberatung
-
Prüfung der Qualität
von bestehender Pflegeverträge und Heimverträge
-
Beratung und Bewertung
der Erforderlichkeit von Hilfsmitteln in der Pflege und Pflegebedarf
-
zur Durchführung von
Pflege unabhängig von den Erkrankung des Pflegebedürftigen,
-
bei Überforderung der
Angehörigen und Aggressionen der Pflegebedürftigen
Eine besondere Herausforderung stellt eine tatsächliche
rationale Bestimmung individueller Pflegebedürftigkeit dar. So ist
verständlich, dass etwa die Sozialgerichtsbarkeit nach einer
nachvollziehbaren Pflegediagnostik ruft.
Wir bieten Ihnen zuverlässig:
Kindergutachten
Wir arbeiten als Sachverständige für die Sozialgerichtsbarkeit,
Landgerichte, Sozialämter und Heimaufsichten und private
Versicherungsträger
Widerspruchsverfahren
Pflegebedürftigkeitsbegriff
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