Pflegefehler

Wirtschaftlichkeit

Pflegemanagement

Sachverständigenbüro

Pflegegutachten und Pflegeberatung 

wir sind ein bundesweit tätiges Unternehmen und möchten Ihnen auf diesem Wege unsere Dienstleitungen übermitteln.

Immer wieder kommt es zu Problemstellungen in der Pflege, Pflegeorganisation, Pflegefehler  (Decubitus, Kontrakturen, Dehydrationen, Mangelernährung, falscher Behandlung von chronischen Wunden) in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Diensten durch Missmanagement und  Nichteinhalten von gesetzlich vorgegebenen Standards. Oftmals muss die Berufstauglichkeit der Mitarbeiter in der Pflege beurteilt werden.

Bei all den damit verbundenen Schwierigkeiten  können wir Ihnen weiterhelfen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Pflegebegutachtung und der dadurch entwickelten hohen Fachkompetenz.

Über eine Zusammenarbeit würden wir uns sehr freuen und geben Ihnen nachfolgend einen Überblick über die von uns vorgehaltenen Dienstleistungen:

Tätigkeitsbereiche für Pflegegutachten

Der Bereich, den Pflegegutachten abdecken, ist in unserer heutigen Gesellschaftsstruktur mit ihren mannigfaltigen Bedürfnissen und formalen Gegebenheiten sehr umfangreich. Als Orientierungshilfe im Einsatz und Bedarf von Pflegegutachten ist folgende Liste gedacht:

  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI

  • berufskundliche und sozialpflegerische Zusatzgutachten zur Beurteilung der verminderten Erwerbsfähigkeit bei Berufsunfähigkeit für das Pflegepersonal und leitende Pflegefachkräfte in Krankenhäusern, vollstationären Einrichtungen der Altenhilfe und ambulanten Pflegediensten

  • Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung der Berufsunfähigkeit SGB VII 

  • Bewertung der Erforderlichkeit von Hilfsmitteln in der Pflege

  • Feststellung zur Pflegebedürftigkeit (z.B. Sozialämter, Unfallversicherungen, 

  • Beurteilung der konkreten Pflegebedürftigkeit nach pflegerischen Behandlungsfehlern 

  • Beurteilung der konkreten Pflegebedürftigkeit nach Unfällen zur Bewertung

  • haftungsrechtlicher Ansprüche

  • Beurteilung der Versorgung von chronischen Wunden

  •   Beweissicherung und Bewertung von pflegerischen Behandlungsfehlern

  • Beratung von Betroffenen, Angehörigen, Betreuern, Rechtsanwälten, Heimbetreibern

  •   Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht, wie Begehung von Einrichtungen und Bewertung von Pflegemängeln und Mängeln nach Heimgesetz  

    Sachverständigengutachten im Rechtstreit

  • Bei Ablehnung eines Versorgungsvertrages (die Zulassung einer Pflegeeinrichtung oder eines Pflegedienstes zur Versorgung) durch die Landesverbände der Pflegekassen.

  •  Feststellung, ob es sich um eine Behinderteneinrichtung gemäß § 71 Abs.4 SGB XI handelt.

Standortbestimmungen 

  • Stationäre Pflegeinrichtungen

  • ambulante Pflege

  • Behinderteneinrichtungen

Haushaltsbewertung

Ermittlung und Berechnung des Entgelts für die Haushaltsarbeit bei Ausfall der haushaltsführenden Person.

  • Im Tötungsfall ohne Einstellung einer Ersatzkraft

  • Verletzungsfall ohne Einstellung einer Ersatzkraft

  • Einstellung einer Ersatzkraft

Qualitätsüberprüfungen

  • Prüfung der Qualität zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und zu bestehenden

  • Prüfung bestehender Pflegestufen

  • Prüfung der Versorgungs- und Pflegequalität in stationärer und ambulanter Versorgung 

  • Überprüfung der Schmerzerfassung und Therapie

Pflegeberatung

  •  Prüfung der Qualität von bestehender Pflegeverträge und Heimverträge

  • Beratung und Bewertung der Erforderlichkeit von Hilfsmitteln in der Pflege und Pflegebedarf

  • zur Durchführung von Pflege unabhängig von den Erkrankung des Pflegebedürftigen,

  • bei Überforderung der Angehörigen und Aggressionen der Pflegebedürftigen

Eine besondere Herausforderung stellt eine tatsächliche rationale Bestimmung individueller Pflegebedürftigkeit dar. So ist verständlich, dass etwa die Sozialgerichtsbarkeit nach einer nachvollziehbaren Pflegediagnostik ruft. 

Wir bieten Ihnen zuverlässig:

Kindergutachten

Wir arbeiten als Sachverständige für die Sozialgerichtsbarkeit, Landgerichte, Sozialämter und Heimaufsichten und private Versicherungsträger

Widerspruchsverfahren

Pflegebedürftigkeitsbegriff  

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