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Wir
bieten Ihnen als zuverlässiger Partner eine unabhängige
Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitsprüfung in vollstationären
Einrichtungen der Altenhilfe an, denen Sie als Finanzierer von
Senioren-Immobilien Ihr
Vertrauen schenken wollen.
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Bevor Sie bereit sind eine Einrichtung
der Altenpflege zu finanzieren, sollten Sie eine Bonitätsprüfung
von einem unabhängigen Sachverständigen einholen, der die
Einrichtung hinsichtlich der Finanzkraft untersucht. Aber dieses
reicht alleine nicht aus, die Pflegekonzeption und Qualität in der
Pflege sind ebenso wichtig. Die Einrichtungen müssen Qualitätskriterien
des MDKs- nach den §§ 112, 114 SGB XI erfüllen, sonst gefährden
sie ihren Versorgungsvertrag und können somit auch gleichzeitig
zahlungsunfähig zu werden.
Eine
sinnvolle Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer
Altenpflegeeinrichtung erfordert, durch die Besonderheit der hier
erbrachten Dienstleistung „Pflege“, eine Erweiterung des ökonomischen
Grundprinzips des Vergleichs von Aufwand und Ertrag der
wirtschaftlichen Betätigung um die Komponente der Qualität. Nur
wenn auch die Qualität der erbrachten Leistung transparent
beurteilt und in die Kosten – Nutzenrechnung miteinbezogen wird,
kann die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 79 SGB XI sinnvoll
erfolgen. Diesem Erfordernis wird im SGB XI dadurch Rechnung
getragen, dass als Ziel für die Leistungen deren Wirtschaftlichkeit
und Wirksamkeit vorausgesetzt wird (z.B. § 29 SGB XI). Eine gut
geplante und durchgeführte Wirtschaftlichkeitsprüfung kann
wichtige Anreize zum Sparen und zur Optimierung der betriebsinternen
Ablaufprozesse bieten und damit zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit
in einer Einrichtung beitragen und dient damit auch gleichzeitig der
Verbesserung der Dienstleistungsqualität. Die Notwendigkeit der
gekoppelten Beurteilung von betrieblicher Wirtschaftlichkeit im
engen Sinn und pflegerischer Ergebnisqualität, sowie die geltenden
finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sind entscheidende
Besonderheiten des Bereiches der Altenpflege, die zur erheblichen
Modifizierung des Verfahrens und der Grundsätze bei der
Wirtschaftlichkeitsprüfung führen müssen, um in beiden Bereichen
zu einer allgemeingültigen und verlässlichen Beurteilung zu
gelangen. Die hier angebotene Wirtschaftlichkeit- und Wirksamkeitsprüfung
stützt sich gemäß den Anforderungen des § 79 SGB XI auf zwei Säulen.
Es untersucht die Wirtschaftlichkeit ieS (kaufmännischer Bereich)
und die Wirksamkeit der allgemeinen Pflegeleistung (operativer
Bereich) als zwei getrennte Teile. Diese Einteilung ermöglicht eine
sinnvolle Struktur für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Es soll
anhand von Kennzahlen, Indikatoren
der Pflege eine systematische und objektive Beurteilung der
Wirtschaftlichkeit in vollstationären Einrichtungen der Altenpflege
nach § 79 SGB XI ermöglichen.
Modell
der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 79 SGB XI

Wichtige
Struktur- und Qualitätsmerkmale der Kosten- und Leistungsrechnung
sowie Kennzahlen für den internen und externen Vergleich werden
angewandt. Wirtschaftlichkeit schließt die Qualität der Leistung
als ein wesentliches Kriterium für Wirtschaftlichkeit mit ein.
Ihr
Ansprechpartner: Maria Penzlien, Dipl. Pflegewirtin und unabhängige
Sachverständige für Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Telefon:
040/55583007, Fax:040/55583008,
Maria@Penzlien.net
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