Maria Penzlien

Pflegefehler

Pflegemanagement

Sachverständigenbüro

Wir bieten Ihnen als zuverlässiger Partner eine unabhängige Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitsprüfung in vollstationären Einrichtungen der Altenhilfe an, denen Sie als Finanzierer von Senioren-Immobilien  Ihr Vertrauen schenken wollen.

` Bevor Sie bereit sind eine Einrichtung der Altenpflege zu finanzieren, sollten Sie eine Bonitätsprüfung von einem unabhängigen Sachverständigen einholen, der die Einrichtung hinsichtlich der Finanzkraft untersucht. Aber dieses reicht alleine nicht aus, die Pflegekonzeption und Qualität in der Pflege sind ebenso wichtig. Die Einrichtungen müssen Qualitätskriterien des MDKs- nach den §§ 112, 114 SGB XI erfüllen, sonst gefährden sie ihren Versorgungsvertrag und können somit auch gleichzeitig zahlungsunfähig zu werden.

Eine sinnvolle Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Altenpflegeeinrichtung erfordert, durch die Besonderheit der hier erbrachten Dienstleistung „Pflege“, eine Erweiterung des ökonomischen Grundprinzips des Vergleichs von Aufwand und Ertrag der wirtschaftlichen Betätigung um die Komponente der Qualität. Nur wenn auch die Qualität der erbrachten Leistung transparent beurteilt und in die Kosten – Nutzenrechnung miteinbezogen wird, kann die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 79 SGB XI sinnvoll erfolgen. Diesem Erfordernis wird im SGB XI dadurch Rechnung getragen, dass als Ziel für die Leistungen deren Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit vorausgesetzt wird (z.B. § 29 SGB XI). Eine gut geplante und durchgeführte Wirtschaftlichkeitsprüfung kann wichtige Anreize zum Sparen und zur Optimierung der betriebsinternen Ablaufprozesse bieten und damit zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit in einer Einrichtung beitragen und dient damit auch gleichzeitig der Verbesserung der Dienstleistungsqualität. Die Notwendigkeit der gekoppelten Beurteilung von betrieblicher Wirtschaftlichkeit im engen Sinn und pflegerischer Ergebnisqualität, sowie die geltenden finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sind entscheidende Besonderheiten des Bereiches der Altenpflege, die zur erheblichen Modifizierung des Verfahrens und der Grundsätze bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung führen müssen, um in beiden Bereichen zu einer allgemeingültigen und verlässlichen Beurteilung zu gelangen. Die hier angebotene Wirtschaftlichkeit- und Wirksamkeitsprüfung stützt sich gemäß den Anforderungen des § 79 SGB XI auf zwei Säulen. Es untersucht die Wirtschaftlichkeit ieS (kaufmännischer Bereich) und die Wirksamkeit der allgemeinen Pflegeleistung (operativer Bereich) als zwei getrennte Teile. Diese Einteilung ermöglicht eine sinnvolle Struktur für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Es soll anhand von Kennzahlen,  Indikatoren der Pflege eine systematische und objektive Beurteilung der Wirtschaftlichkeit in vollstationären Einrichtungen der Altenpflege nach § 79 SGB XI ermöglichen.

Modell der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 79 SGB XI

Wichtige Struktur- und Qualitätsmerkmale der Kosten- und Leistungsrechnung sowie Kennzahlen für den internen und externen Vergleich werden angewandt. Wirtschaftlichkeit schließt die Qualität der Leistung als ein wesentliches Kriterium für Wirtschaftlichkeit mit ein.

 

Ihr Ansprechpartner: Maria Penzlien, Dipl. Pflegewirtin und unabhängige Sachverständige für Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Telefon: 040/55583007, Fax:040/55583008,  Maria@Penzlien.net