|
Sachverständigengutachten zur
Aufklärung von Pflegefehlern
Zum qualifizierten Ergebnis sind sowohl medizinische und pflegerischer Kompetenz des
Falles gefordert.
Wir helfen Ihnen
bei der Aufklärung von Pflegefehler
Pflegefehler
in der Grundpflege werden laut Leitfaden für die
Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Pflegekassen und MDK bei
drittverursachten Gesundheitsschäden, insbesondere bei
Behandlungsfehlern und Pflegefehlern gesehen in:
- Verstößen gegen „Pflegestandards“, in der
Behandlungspflege
- Verstößen gegen die ärztlichen Anordnungen bzw. deren
unsachgemäßer Ausführung z.B. Versorgung von chronischen Wunden
definiert.
Einzuhaltende Pflegestandards können sich aus entsprechender,
allgemein anerkannter Anwendung, aber auch aus allgemein oder
konkret, individuell formulierten Standards ergeben.
- Auf die Dokumentation (Durchführung geplanter Pflegemaßnahmen)
ist besonders zu achten.
- Stärker
als im Behandlungsfehlerbereich lassen sich die Pflegefehler auf
wenige, immer wieder auftretende Grundprobleme zusammenfassen, die
über 90% der praktischen Fälle ausmachen
Es
sind dies
Wir berücksichtigen
bei der Aufklärung neueste pflegewissenschaftliche Erkenntnisse, die
„Grundsatzstellungnahme
Dekubitus des MDK, Medizinisch-pflegerische Grundlagen und Prophylaxe und
Therapie.
Rufen Sie uns an
040/55583007 oder schicken Sie uns eine
Email
|