Sachverständigenbüro

 

Aufklärung von Pflegefehlern

Pflegefehler in der Grundpflege werden laut Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Pflegekassen und MDK bei drittverursachten Gesundheitsschäden, insbesondere bei Behandlungsfehlern und Pflegefehlern gesehen in:  

  • Verstößen gegen „Pflegestandards“, in der Behandlungspflege  
  •  Verstößen gegen die ärztlichen Anordnungen bzw. deren unsachgemäßer Ausführung z.B. Versorgung von chronischen Wunden definiert.  

Einzuhaltende Pflegestandards können sich aus entsprechender, allgemein anerkannter Anwendung, aber auch aus allgemein oder konkret, individuell formulierten Standards ergeben.

  • Auf die Dokumentation (Durchführung geplanter Pflegemaßnahmen) ist besonders zu achten.  
  • Stärker als im Behandlungsfehlerbereich lassen sich die Pflegefehler auf wenige, immer wieder auftretende Grundprobleme zusammenfassen, die über 90% der praktischen Fälle ausmachen    

Es sind dies 

§  Dekubitalgeschwüre, 

§  Dehydration (Exsikkose), 

§  Mangelernährung, 

§  Kontrakturen und falsche Versorgung mit chronischen Wunden

Wir berücksichtigen bei der Aufklärung neueste pflegewissenschaftliche Erkenntnisse,  die „Grundsatzstellungnahme Dekubitus des MDK,  Medizinisch-pflegerische Grundlagen und Prophylaxe und Therapie.

 

Rufen Sie  uns an 040/55583007 oder schicken Sie uns eine 

Email