Pflegefehler

Wirtschaftlichkeit

Pflegemanagement

Sachverständigenbüro

 

Pflegesachverständige

 

Pflegekonzepte und Gestaltung des Pflegeprozesses ändern sich mit dem  Wandel der Gesetze und auch mit den Anforderungen in der Pflege. Wir helfen Ihnen gerne bei der Überarbeitung Ihrer Pflegekonzeption. Rufen Sie uns gerne an 040/55583007 oder schreiben Sie uns eine Email: Maria@Penzlien.net

 

Planung des Pflegeprozesses

Ziel:

Die Pflegeplanung dient dem Ziel, vorhandene Fähigkeiten und Probleme der Pflegebedürftigen zu erkennen und daraufhin die notwendigen Pflegemaßnahmen und das richtige allgemeinpflegerische Verhalten einzuleiten und kontrolliert durchzuführen.

Ablaufverfahren:

Wenn der neue Bewohner in die Einrichtung kommt werden im Laufe der ersten zwei Woche die Informationen in den ATL/AEDL - Bereichen, seine Fähigkeiten, Probleme, individuelle Gewohnheiten und Besonderheiten und daraus abzuleitenden Pflegemaßnahmen in der Pflegeanamnese innerhalb von  verschiedenen Schichten gesammelt und dann erfasst. Erst nach einer ausführlichen Beobachtung in verschiedenen Schichten und Rücksprache mit dem Bewohner, soweit dies möglich ist,  wird die Pflegeprozessplanung gemeinsam mit dem Bewohner erstellt. 

Die Pflegeprozessplanung orientiert sich in der Gestaltung an der Grundsatzstellung des MDK (vgl. MDS 2005), die den Einrichtungen einen freien Gestaltungsspielraum einräumen. Die Fähigkeit und Problembeschreibungen des Bewohners orientieren sich (gemäß Krohwinkel und MDS - Konzeption)  nach den  wichtigsten Pflege-Prioritäten. Beschreiben  zuerst die Hauptproblematik deren Ursache und Symptomatik und benennen auch die Gefährdungspotentiale. Die Erschwernisfaktoren werden ebenso schon in der Problembeschreibung benannt.  Zur berücksichtigen sind dabei der förderungsfähige Ansatz  und die daraus abzuleitenden Aktivierungs- und Unterstützungspotentiale. 

Um zielorientiert pflegen zu können, werden die Ziele messbar und praktisch überprüfbar definiert. 

Die geeigneten Pflegemaßnahmen werden je nach Fähigkeiten und Problemlage entweder als Anleitung, Beaufsichtigung oder teilweise oder vollständiger Unterstützung angeboten. 

Die Beschreibung der gewünschten Pflege reicht jedoch bei weitem nicht aus diese Pflegequalität auch zu leisten, es bedarf des weiteren, dass alle Pflegekräfte das Handlungsschema auch lesen und danach handeln. Deshalb sollten alle Mitarbeiter dazu verpflichtet werden von allen Bewohnern, die sie betreuen und pflegen auch die Pflegeplanungen zu lesen und auch stets die Veränderungen der verantwortlichen Pflegefachkraft mitzuteilen, sodass, falls die Veränderungen beständig sind,  d.h. täglich wiederkehrend auftreten, diese auch in die Pflegeprozessplanung aufgenommen werden können. Für die Erstellung und regelmäßige Evaluierung sind die Pflegefachkräfte verantwortlich, die sich durch regelmäßige Schulungen auf den aktuellen Kenntnisstand von Pflege halten. 

Für die Evaluierung bietet sich die  Pflegevisite an. Hier wird der Pflegeprozess des Pflegebedürftigen laut Aktenlage (Dokumenten- und Medikamentenaudit u.a.m.) und vor Ort durch eine Untersuchung des Pflegebedürftigen überprüft und bewertet. In gemeinsamer Auseinandersetzung mit der Pflegefachkraft werden erkannte Schwachstellen korrigiert und Pflegerfolge fortgeführt. Die Ergebnisse der Pflegevisite werden in der Übergabe bekannt gemacht. 

Im Ergebnis liegt eine fachgerechte Pflege vor und der Pflegebedürftige ist zufrieden.

Wirtschaftlichkeitsprüfung Pflegesatzverhandlung

 

 

 

 

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