Pflegekonzepte
und Gestaltung des Pflegeprozesses ändern sich mit dem Wandel
der Gesetze und auch mit den Anforderungen in der Pflege. Wir helfen
Ihnen gerne bei der Überarbeitung Ihrer Pflegekonzeption. Rufen Sie
uns gerne an 040/55583007 oder schreiben Sie uns eine Email: Maria@Penzlien.net
Planung
des Pflegeprozesses
Ziel:
Die
Pflegeplanung dient dem Ziel, vorhandene Fähigkeiten und Probleme
der Pflegebedürftigen zu
erkennen und daraufhin die notwendigen Pflegemaßnahmen und das
richtige allgemeinpflegerische Verhalten einzuleiten und
kontrolliert durchzuführen.
Ablaufverfahren:
Wenn
der neue Bewohner in die Einrichtung kommt werden im Laufe der
ersten zwei Woche die Informationen in den ATL/AEDL - Bereichen,
seine Fähigkeiten, Probleme, individuelle Gewohnheiten und
Besonderheiten und daraus abzuleitenden Pflegemaßnahmen in der
Pflegeanamnese innerhalb von verschiedenen Schichten gesammelt
und dann erfasst. Erst nach einer ausführlichen Beobachtung in
verschiedenen Schichten und Rücksprache mit dem Bewohner, soweit
dies möglich ist,
wird die Pflegeprozessplanung gemeinsam mit dem Bewohner
erstellt.
Die
Pflegeprozessplanung orientiert sich in der Gestaltung an der
Grundsatzstellung des MDK (vgl. MDS 2005), die den Einrichtungen
einen freien Gestaltungsspielraum einräumen. Die Fähigkeit
und Problembeschreibungen des Bewohners orientieren sich (gemäß
Krohwinkel und MDS - Konzeption)
nach den wichtigsten Pflege-Prioritäten. Beschreiben
zuerst die Hauptproblematik deren Ursache und Symptomatik und
benennen auch die Gefährdungspotentiale. Die Erschwernisfaktoren
werden ebenso schon in der Problembeschreibung benannt. Zur
berücksichtigen sind dabei der förderungsfähige Ansatz
und die daraus abzuleitenden Aktivierungs- und Unterstützungspotentiale.
Um
zielorientiert pflegen zu können, werden die Ziele messbar und
praktisch überprüfbar definiert.
Die
geeigneten Pflegemaßnahmen werden je nach Fähigkeiten und
Problemlage entweder als Anleitung, Beaufsichtigung oder teilweise
oder vollständiger Unterstützung angeboten.
Die
Beschreibung der gewünschten Pflege reicht jedoch bei weitem nicht
aus diese Pflegequalität auch zu leisten, es bedarf des weiteren,
dass alle Pflegekräfte das Handlungsschema auch lesen und danach
handeln. Deshalb sollten alle Mitarbeiter dazu verpflichtet werden
von allen Bewohnern, die sie betreuen und pflegen auch die
Pflegeplanungen zu lesen und auch stets die Veränderungen der
verantwortlichen Pflegefachkraft mitzuteilen, sodass, falls die Veränderungen
beständig sind,
d.h. täglich wiederkehrend auftreten, diese auch in die
Pflegeprozessplanung aufgenommen werden können. Für die Erstellung
und regelmäßige Evaluierung sind die Pflegefachkräfte
verantwortlich, die sich durch regelmäßige Schulungen auf den
aktuellen Kenntnisstand von Pflege halten.
Für
die Evaluierung bietet sich die
Pflegevisite an. Hier wird der Pflegeprozess des Pflegebedürftigen
laut Aktenlage (Dokumenten- und Medikamentenaudit u.a.m.) und
vor Ort durch eine Untersuchung des Pflegebedürftigen überprüft
und bewertet. In gemeinsamer Auseinandersetzung mit der
Pflegefachkraft werden erkannte Schwachstellen korrigiert und
Pflegerfolge fortgeführt. Die Ergebnisse der Pflegevisite werden in
der Übergabe bekannt gemacht.
Im
Ergebnis liegt eine fachgerechte Pflege vor und der
Pflegebedürftige ist zufrieden.
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Pflegesatzverhandlung
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